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Der Füllbetrieb ist weiterhin nur eingeschränkt nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

für das Geschäftsjahr 2020

Hiermit lade ich zur Jahreshauptversammlung der Tauchfreunde Marl e.V. ein.

Die Jahreshauptversammlung findet am 15.01.2021 um 19 Uhr Hembrauk 19 in Marl statt.

 

Zur Planung und Sicherstellung der Hygieneanforderung auf Grund der SARS-COVID-2 Situation ist eine vorherige „Anmeldung“ per Mail, Telefon, Fax, WhatsApp, o.ä. gewünscht!

 

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Anträge zur Tagesordnung
  2. Wahl des Protokollführers
  3. Geschäftsbericht des Vorstandes
  4. Kassenbericht des Kassierers
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Wahlen:
    1. stv. Vorsitzender
    2. Kassenprüfer
    3. Materialwart
    4. ggf. weitere Wahlen / Vorstandswahlen
  8. Planung 2021, Anschaffungen
  9. Satzungsänderung (Satzungsänderungen sind nur mit mindestens einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden möglich)
  10. Beschlussantrag:

    „Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26BGB wird ermächtigt, Änderungen und/oder Ergänzungen zur Satzung vorzunehmen, die vom Registergericht im Rahmen der Eintragung der Satzungsänderung als Eintragungshindernisse reklamiert werden „

  11. Anträge zur Mitgliederversammlung

  12. Verschiedenes

 

 

Satzungsänderungen:

    1. Erweiterung des § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)

Zwischen Satz 1 und 2 soll folgendes eingefügt werden:

Teilzeitmitgliedschaft:

Nichtmitglieder,  die  an Kursen  und/oder  Veranstaltungen  des  Vereins  teilnehmen  wollen,  können  für  die  Dauer  der  Veranstaltung  die  Teilzeitmitgliedschaft  erlangen.  Die  Teilzeitmitgliedschaft  endet  automatisch  mit  Beendigung  des  gebuchten  und  bezahlten  Kurses.  Teilzeitmitglieder  haben  kein  Stimm- und  Wahlrecht.  Sie  können  als  Gäste  an  Versammlungen  des  Vereins  teilnehmen. Rechte  und  Pflichten,  die  den  Mitgliedern  im  Sinne  der  Satzung  zukommen,  haben  Teilzeitmitglieder  nicht.

 

  1. Der § 11 (Mitgliederversammlung) soll wie folgt verändert werden:

Streiche §11 Abs 1 Satz 3: „Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.“

Setze §11 Abs 1 Satz 3: „Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.“

 

    1. Der § 1 soll nach erfolgter Eintragung nun wie folgt geändert werden:

Streiche Satz 1 und 2: „Der Verein führt den Namen Tauchfreunde Marl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.

Setze: „Der Verein führt den Namen Tauchfreunde Marl e.V.“

 

Anträge zur Tagesordnung oder Änderungswünsche können bis eine Woche vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

Es ergeht keine weitere Einladung.

Dennis Röhl

  1. Vorsitzender