Einladung zur Jahreshauptversammlung
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021
für das Geschäftsjahr 2020
Hiermit lade ich zur Jahreshauptversammlung der Tauchfreunde Marl e.V. ein.
Die Jahreshauptversammlung findet am 15.01.2021 um 19 Uhr Hembrauk 19 in Marl statt.
Zur Planung und Sicherstellung der Hygieneanforderung auf Grund der SARS-COVID-2 Situation ist eine vorherige „Anmeldung“ per Mail, Telefon, Fax, WhatsApp, o.ä. gewünscht!
Tagesordnung:
- Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Anträge zur Tagesordnung
- Wahl des Protokollführers
- Geschäftsbericht des Vorstandes
- Kassenbericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahlen:
- stv. Vorsitzender
- Kassenprüfer
- Materialwart
- ggf. weitere Wahlen / Vorstandswahlen
- Planung 2021, Anschaffungen
- Satzungsänderung (Satzungsänderungen sind nur mit mindestens einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden möglich)
- Beschlussantrag:
„Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26BGB wird ermächtigt, Änderungen und/oder Ergänzungen zur Satzung vorzunehmen, die vom Registergericht im Rahmen der Eintragung der Satzungsänderung als Eintragungshindernisse reklamiert werden „
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Anträge zur Mitgliederversammlung
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Verschiedenes
Satzungsänderungen:
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- Erweiterung des § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)
Zwischen Satz 1 und 2 soll folgendes eingefügt werden:
Teilzeitmitgliedschaft:
Nichtmitglieder, die an Kursen und/oder Veranstaltungen des Vereins teilnehmen wollen, können für die Dauer der Veranstaltung die Teilzeitmitgliedschaft erlangen. Die Teilzeitmitgliedschaft endet automatisch mit Beendigung des gebuchten und bezahlten Kurses. Teilzeitmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht. Sie können als Gäste an Versammlungen des Vereins teilnehmen. Rechte und Pflichten, die den Mitgliedern im Sinne der Satzung zukommen, haben Teilzeitmitglieder nicht.
- Der § 11 (Mitgliederversammlung) soll wie folgt verändert werden:
Streiche §11 Abs 1 Satz 3: „Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.“
Setze §11 Abs 1 Satz 3: „Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.“
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- Der § 1 soll nach erfolgter Eintragung nun wie folgt geändert werden:
Streiche Satz 1 und 2: „Der Verein führt den Namen Tauchfreunde Marl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.
Setze: „Der Verein führt den Namen Tauchfreunde Marl e.V.“
Anträge zur Tagesordnung oder Änderungswünsche können bis eine Woche vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Es ergeht keine weitere Einladung.
Dennis Röhl
- Vorsitzender